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Visumspflicht &
die erforderlichen Unterlagen
 
Für den Besuch des Studienkollegs ist eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums erforderlich. Diese wird auf Antrag von der Ausländerbehörde am Wohnort ausgestellt. Sobald die Studierenden ins Studienkolleg aufgenommen und an einer der beiden Münchener Universitäten eingeschrieben worden sind, können sie die Erstausstellung bzw. die Verlängerung des Visums beantragen.
 
Erforderliche Unterlagen

 
 
Von Studierenden aus Nicht-EU-Ländern vorzulegen Von Studierenden aus EU-Ländern vorzulegen
Nachweis über die gesicherte Finanzierung des Lebensunterhalts Freizügigkeitsbescheinigung
 
Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
(in der Regel meist durch eine private Krankenversicherung)
Nachweis einer Krankenversicherung
(in der Regel in Form einer Bestätigung der Versicherung
Immatrikulationsbescheinigung im Heimatland mit Formblatt E 128, E 111)
gültiger Pass Kopie der Lichtbildseite aus dem Pass
zwei Passbilder zwei Passbilder